In Eurer Einrichtung könnt Ihr verschiedene Modelle zur Kostenerfassung verwenden. Ein Beispiel wäre ein stündlicher Kostensatz von 4,69€ pro Kind. Wenn Ihr Euch dafür entscheidet, zusätzlich eine Kappungsgrenze für Zuschüsse einzuführen, könntet Ihr festlegen, dass Eltern oder Träger maximal 3€ pro Stunde zahlen. In diesem Fall würde im System eine "3" vermerkt werden, um diese Grenze anzuzeigen.
Ein weiteres Modell könnte ein pauschaler Zuschuss sein. Bei einem festgelegten Zuschuss von 1,50€ pro Kind und Stunde würde der Beitrag, den Eltern oder Träger zu leisten haben, auf 3,19€ pro Stunde reduziert. In diesem Szenario würdet Ihr den Wert "3,19" im System hinterlegen.